Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Eventry | Reachr CH Group KLG | Stand: 15. September 2026
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für Angebote, Vermietungen, Lieferungen, Auf- und Abbau sowie technische Dienstleistungen von Eventry, einer Marke der Reachr CH Group KLG, Platanenweg 5, 4528 Zuchwil. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Mit Annahme eines Angebots oder Entgegennahme der Mietsache gelten diese Bedingungen als akzeptiert.
2. Angebot und Vertrag
Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots zustande. Änderungen, Zusatzaufträge und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch Eventry und werden separat verrechnet.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in CHF und, soweit anwendbar, exklusive Mehrwertsteuer. Massgebend sind die Preise in der Auftragsbestätigung. Fakturierte Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Abholungsanlagen bis CHF 500 kann Zahlung bei Übergabe bar oder per TWINT verlangt werden. Eventry kann ein Depot von mindestens 50 % des Mietbetrags verlangen.
4. Mietdauer und Rückgabe
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag; ein Miettag umfasst maximal 24 Stunden. Die vereinbarten Mietzeiten sind einzuhalten. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich Mietdauer und Mietpreis um jeden weiteren Tag. Eine Verlängerung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf angefragt und von Eventry schriftlich bestätigt werden.
5. Annullierung
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 15 % der Auftragssumme geschuldet. Bei Rücktritt 10 Tage vorher 20 %, 5 Tage vorher 30 %, 3 Tage vorher 35 % und danach 40 % der Gesamtauftragssumme. Eventry darf einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend machen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Abholung, Lieferung und Gefahr
Abholung und Rückgabe erfolgen ab Lager oder am vereinbarten Ort. Auf- und Abladen ist Sache des Kunden, sofern Eventry dies nicht übernimmt. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Kunden oder an einen Transporteur auf den Kunden über. Transportschäden sind sofort zu prüfen und unverzüglich schriftlich mit Schadenprotokoll zu melden.
7. Gebrauch und Sicherheit
Die Mietware ist für den professionellen Einsatz bestimmt und darf nur durch fachkundige Personen bedient werden. Der Kunde beachtet Herstellerangaben, elektrische Sicherheitsvorschriften und insbesondere die Verwendung eines geeigneten Fehlerstromschutzschalters. Notwendige Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzen und behördliche Auflagen beschafft und bezahlt der Kunde.
8. Schäden und Haftung des Kunden
Der Kunde haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl, Verschmutzung und Beschädigung der Mietware sowie für Schäden durch unsachgemässen Transport, Anschluss, Bedienung, Montage oder Demontage. Stark beschädigte oder verlorene Geräte dürfen zum Brutto-Neupreis belastet werden. Veränderungen an Hard- oder Software sowie Kopieren oder Weitergabe von Software sind untersagt. Personen- und Sachschäden durch unsachgemässe Nutzung gehen zu Lasten des Kunden.
9. Gewährleistung und Ausfall
Eventry prüft die Ware vor der Ausgabe und bei Rücknahme. Bei einem Defekt ist Eventry unverzüglich zu informieren und Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Eventry haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Für unvorhersehbare Ausfälle, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs haftet Eventry nicht, soweit gesetzlich zulässig.
10. Langzeitmiete
Bei Langzeitmieten wartet und bedient der Kunde die Mietware sorgfältig und ermöglicht Eventry nach angemessener Ankündigung den Zutritt für Servicearbeiten. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung darf Eventry die Mietware zurückfordern. Der Kunde stellt den Zugang zu den Räumlichkeiten sicher.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Mietware bleibt Eigentum von Eventry und darf nicht veräussert, verändert, verschenkt, untervermietet oder an Dritte weitergegeben werden. Eventry darf einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen lassen. Ideen, Pläne und speziell erstellte Konzepte bleiben geistiges Eigentum von Eventry und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet werden.
12. Sponsoring und Markenauftritt
Bei Sponsoring ist Eventry in der vereinbarten Form mit Originalname und Logo zu erwähnen. Bei Verletzung dieser Vereinbarung kann eine Konventionalstrafe in Höhe des Sponsoringbeitrags oder der vereinbarten Miet- und Personalkosten verlangt werden.
13. Tagesmietpreise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten für mehrere Miettage folgende Faktoren: 1 Tag 1, 2 Tage 1,5, 3 Tage 2, 4 Tage 2,5, 5 Tage 3, 6 Tage 3,5 und 7 Tage 4. Längere Mietzeiten werden individuell vereinbart.
14. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Mietanfragen und Verträgen gilt die Datenschutzerklärung von Eventry.
15. Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn/SO, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Reachr CH Group KLG, Platanenweg 5, 4528 Zuchwil
Eventry | Stand: 15. September 2026